Aufzugschachtentrauchung und das neue GEG

Gütegemeinschaft Rauch- und Wärmeabzugsanlagen e.V.

Aus der Branche
Videor E. Harting GmbH
Aus der Branche
Green Engineering: Umwelt, Energie, Mensch

Öffnungen zur Rauchableitung in Aufzugsschächten und Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Luftdichtigkeit

Bisher müssen Gebäude, die nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) errichtet oder modernisiert werden, nach den Vorgaben der EnEV mittels eines Blower Door Test gemessen werden (DIN EN 13829:2001-02 Verfahren B - EnEV 2013, Anlage 4). Das Verfahren sah eine Abdichtung der Schachtentrauchungsöffnung im Messfalle vor (Staffel 24 der Auslegungsfragen zur EnEV).

Was ist jetzt neu?

Mit Inkrafttreten des neuen GEG zum 1.11.2020 müssen Gebäude, die errichtet oder modernisiert werden, nach den Vorgaben dieses Gesetzes gemessen werden. Die Vorgaben sind in der DIN EN ISO 9972:2018-12 Anhang NA definiert. Anhang NA beschreibt für Deutschland ein Verfahren 3, das nur noch ein Verschließen der Entrauchungsöffnung im Messfalle vorsieht, wenn eine automatische Schachtentrauchung vorhanden ist.

Hinweis: Schachtentrauchung ist jetzt gesetzlich geregelt!

Infobroschüre für Planer und Ausführende

Um die Problematik anschaulich zu verdeutlichen, haben drei deutsche Verbände eine Infobroschüre zum Thema "Öffnungen zur Rauchableitung in Aufzugsschächten" in Zusammenhang mit dem Gebäude Energiegesetz (GEG) verfasst. Diese steht als Download bereit unter www.grw-partner.de.

Infoservice

Nach Anmeldung versorgt Sie der „Infoservice“ des Deutschen Ingenieurblatts kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichte des Deutschen Ingenieurblatts.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Infoservices verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Infoservice abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).
Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

Bauplaner

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. Erhalten Sie aktuelle Einblicke in die Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ähnliche Beiträge