Abbruch von Bauwerken und technischen Anlagen

Neues Regelwerk

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Die neue Richtlinie VDI 6210 Blatt 1 gibt klare Vorgaben für die Planung und Durchführung von Abbrucharbeiten. Sie bestimmt für alle Beteiligten die Verfahren und Beurteilungsgrundlagen für die Planung und Durchführung des Abbruchs von Bauwerken und technischen Anlagen. Sie gilt für Abbrucharbeiten ortsfester und ortsveränderlicher baulicher sowie technischer Anlagen.

Die Richtlinie beschreibt die Grundlagen und Rahmenbedingungen für Abbruchleistungen, Anforderungen und Aufgaben der Beteiligten, Vorbereitung der Abbruchausführung, Ausführung der Abbruchleistungen sowie Abnahme und Abrechnung der Abbrucharbeiten. Die VDI 6210 Blatt 1 hat für den mit der Planung und Durchführung beauftragten Fachmann verbindlichen Charakter. Durch klare Vorgaben bietet die Richtlinie eine Erleichterung für alle an der Planung und Durchführung von Abbrucharbeiten Beteiligten, auch für die Auftraggeber. Denn nun liegt ein Regelwerk vor, dass es erlaubt, entsprechende Arbeiten auf der Basis festgelegter Qualitätsanforderungen zu beauftragen.

Der VDI-Fachausschuss Abbruch/Sanierung will das Richtlinienwerk zum Thema Abbruch weiter ausbauen. Die Richtlinien VDI 6210 Blatt 10 „Abbruch von baulichen und technischen Anlagen – Qualifizierung von Personal“ und  VDI 6210 Blatt 2 „Abbruch von baulichen und technischen Anlagen – Technischen Gebäudeausrüstung“ sollen daher folgen.

Herausgeber der VDI 6210 Blatt 1 „Abbruch von baulichen und technischen Anlagen“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (VDI-GBG). Die Richtlinie ist ab sofort in deutsch/englischer Sprache beim Beuth-Verlag erhältlich. Weitere Informationen unter www.vdi.de/6210 und www.beuth.de.

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