Mitarbeiter, Bewohner und Besucher schützen
Brandschutzordnungen sind für öffentliche Gebäude wie Büros, Hotels, Verwaltungsgebäude, Produktionsbetriebe, Verkaufsräume oder Versammlungsstätten teilweise Pflicht. Sie richten sich an Mitarbeiter, Bewohner, Besucher oder Brandschutzbeauftragte und enthalten Regeln für die Brandverhütung sowie das Verhalten im Brandfall. In Abstimmung mit Brandschutzbehörden werden sie individuell nach den betrieblichen Gegebenheiten und den erforderlichen Brandschutzmaßnahmen erstellt. Dabei müssen neben den Vorgaben der DIN 14096 (Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen) auch alle brandschutzrelevanten Aspekte berücksichtigt werden, beispielsweise Nutzungsprofile der Räume oder Gebäude, potenzielle Gefahren oder bestimmte Personengruppen. Da Brandschutzordnungen Normen entsprechen müssen, alle zwei Jahre auf Aktualität geprüft und bei Umbauten oder Nutzungsänderungen angepasst werden müssen, bieten spezielle Computerprogramme Vorteile.
Die Software „Brandschutzordnung 2020“ unterstützt Sicherheitsfachkräfte oder Brandschutzbeauftragte von Unternehmen, Geschäftsführer oder Dienstleister bei der Erstellung und Aktualisierung von Brandschutzordnungsvorschriften gemäß DIN 14096, Teil A, Teil B und C.
Das Programm eignet sich für alle Gebäudearten und bietet zur jeweiligen Gebäudenutzungsart passende Textbausteine und Vorlagen, die sich auf das jeweilige Gebäude individuell zuschneiden lassen.
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