Schwellenwerte der EU-Richtlinien für öffentliche Aufträge zum 01.01.2020 angepasst

Anpassung gilt ab Januar 2020

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Im Oktober 2019 kündigte die Europäische Kommission an, die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für öffentliche Aufträge zum 01.01.2020 turnusgemäß anzupassen. Im Einzelnen betrifft dies die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für klassische öffentliche Aufträge, für Aufträge aus dem Bereich der besonderen Sektoren, für die Konzessionsvergaberichtlinie sowie für die Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.

Die alle zwei Jahre vorgenommene Anpassung der EU-Schwellenwerte erfolgt vor dem Hintergrund, dass diesen die Schwellenwerte des Government Procurement Agreement (GPA) zugrunde liegen. Diese müssen von der EU beachtet werden und innerhalb dieses internationalen Abkommens nicht in Euro, sondern in Sonderziehungsrechten ausgedrückt werden. Die Sonderziehungsrechte bilden eine vom Internationalen Währungsfonds geschaffene künstliche Währungseinheit, deren Kurs nicht mit dem Euro identisch ist und sich, wie auch der Kurs des Euros, laufend ändert.

Die geänderten Schwellenwerte wurden am 31.10.2019 im Amtsblatt der EU (L 279/25) veröffentlicht und gelten ab dem 01.01.2020:

  • Bauleistungen: 5.350.000 Euro (statt bisher 5.548.000 Euro)
  • Liefer-/Diens leistungen: 214.000 Euro (statt bisher 221.000 Euro)
  • zentrale Regierungsdienststellen: 139.000 Euro (statt bisher 144.000 Euro)


Autor: RA Markus Balkow, stellv. Geschäftsführer der BIngK

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