Meldepflicht von Verdunstungskühlanlagen geplant

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Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 hat Grundlage für das technisch richtige Handeln hinsichtlich der Hygiene bei Verdunstungskühlanlagen gelegt

Eine Meldepflicht für Verdunstungskühlanlagen sowie die Sicherstellung eines hygienegerechten Betriebs sind dringend erforderlich und werden voraussichtlich Bestandteil der geplanten 42. BImSchV (Verdunstungskühlanlagen­verordnung) sein. Das wurde auf dem VDI-Expertenforum zum Thema „Legionellen aus Verdunstungskühlanlagen – Aktuelle Entwicklungen“ am 20. September 2016 in Bonn deutlich, einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Bundeministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und dem Umweltbundesamt (UBA).

Die Ausbrüche 2010 in Ulm, 2013 in Warstein, 2015 in Jülich und 2016 in Bremen machen die Legionellose zum Dauerthema. Ursachen für die Vermehrung von Legionellen in Rückkühlwerken sind Verunreinigungen des Kreislaufwassers, hohe Temperaturen und konstruktive Merkmale. Die Anlagen sind im Fall eines Ausbruchs ohne Vorwissen kaum schnell aufzufinden.

Das Legionellenrisiko bergen alle Anlagen, in denen Wasser im Kontakt mit der Atmosphäre verrieselt oder versprüht wird. Neben Verdunstungskühlanlagen sind das auch Autowaschanlagen und Springbrunnen, doch diese sind bislang noch nicht im selben Maß wie Verdunstungskühlanlagen als Infektionsquellen auffällig geworden. Es gibt in Deutschland mehrere zehntausend Verdunstungskühlanlagen, deren Standorte den Behörden bislang unbekannt sind.

Zur Auffindung der Quelle einer Epidemie ist es erforderlich, möglichst innerhalb weniger Stunden nach Erkennung Proben bei allen potenziellen Infektionsherden zu nehmen. Vorrang hat jedoch die Eindämmung der Epidemie. Daher wird nach Bekanntwerden des Ausbruchs häufig eine Stoßbehandlung mit Bioziden durchgeführt, nach der eine Probenahme sinnlos ist. Angesichts dieser Herausforderungen hat die Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 die Grundlage für das technisch richtige Handeln hinsichtlich der Hygiene bei Verdunstungskühlanlagen gelegt. Der Gesetzgeber plant, auf der Basis dieser Richtlinie die künftige 42. BImSchV zu erlassen, um Menschen vor Gefährdungen durch Legionellen zu schützen.

In den letzten zwei Jahren wurden wesentliche Fortschritte beim Nachweis von Legionellen in Wässern erzielt. Der Nachweis in relativ sauberem Wasser, wie Trinkwasser, liegt aufgrund der Probenahmepflicht der Trinkwasserverordnung und der entsprechend häufigen praktischen Anwendung in allen einschlägigen Laboren viel Erfahrung vor. Deutlich schwieriger gestaltet sich der Nachweis von Legionellen im Beisein von starker, sich schnell vermehrender Begleitflora, d. h. in hochbelasteten Wässern wie Kühlwässern. Um hier reproduzierbare und justiziable Ergebnisse zu ermöglichen, erarbeitet eine Gruppe beim Umweltbundesamt zurzeit eine Empfehlung zur Legionellenanalytik in Kühlwässern.

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