Das zweite Corona-Steuerhilfegesetz trat am 2. Juli in Kraft. Hierzu gibt es einen ersten Anwendungserlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sowie ein Merkblatt des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 30.06.2020 zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft.
Weitere Informationen
finden Sie auf
bingk.de, u.a. mit:
- Anwendungserlass des BFM sowie
- Merkblatt des BMI zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft
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