Hinweiserlass zur befristeten Umsatzsteuerabsenkung

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European Patent Office
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Durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise wird bis 31. Dezember 2020 der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent sowie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt.

Das zweite Corona-Steuerhilfegesetz trat am 2. Juli in Kraft. Hierzu gibt es einen ersten Anwendungserlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sowie ein Merkblatt des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 30.06.2020 zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft.


Weitere Informationen

finden Sie auf

bingk.de, u.a. mit:

  • Anwendungserlass des BFM sowie
  • Merkblatt des BMI zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft

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