Feuerwehr fordert Einseh- und Löschbarkeit in Sammelgaragen

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In Sammelgaragen erfreuen sich Stellplatzabtrennungen großer Beliebtheit. Sogenannte Parkboxen schützen vor Vandalismus oder Diebstahl und die Privatsphäre der Eigentümer. Um im Brandfall den Brandherd schnell lokalisieren und löschen zu können, hat die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) Ende 2012 beschlossen, dass Gittertore von Parkboxen in Sammelgaragen nur noch eine Maschenweite von mindestens 90 mm haben dürfen. Der Beschluss gilt für Sammelgaragen, in denen keine Sprinkleranlagen oder ähnliche Löschvorrichtungen installiert wurden.
Käuferle bietet für Sammelgaragen die Stellplatzabtrennung Standard SG mit zwei verschiedenen, den Brandschutzbeschluss der AGBF erfüllenden Belägen an: zum einen einen Belag aus Schweißgitter mit einer Maschenweite von 100 x 100 mm und zum anderen einen Belag mit Stabgitter mit einem Stababstand größer als 90 mm. „Durch die Verwendung von Aluminiumprofilen können wir das Gitter in den Torflügel einlegen und müssen es nicht auf dem Torflügel montieren“,sagt Bernd Stammel, Leiter Technik bei Käuferle. „Eine optisch elegante Lösung, die auch den problemlosen Belagsaustausch ermöglicht.“
Als Mitglied im Verband Türen, Tore, Zargen ist Käuferle stets über aktuelle EU-Vorhaben und Normen informiert und kann zeitnah auf Beschlüsse und Normänderungen reagieren.

www.kaeuferle.de

Deutsches Ingenieurblatt 09/15

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