Erscheinungstag 03.05.2017
Abgabefrist 24.05.2017 um 11:00 Uhr
Ausgeschriebene Leistungen
Die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) wurde am 04. April 2011 im EU-Amtsblatt bekanntgemacht. Sie hat am 1. Juli 2013 die Bauproduktenrichtlinie aus dem Jahr 1988 vollständig abgelöst.
Mit Urteil vom 16.10.2014 hat der EuGH entschieden, dass die deutsche Praxis gegen EU-Recht in Form der Bauproduktenrichtlinie verstoßen hat, wonach durch Bestimmungen des Bauordnungsrechts der Länder (Bauregelliste B) zusätzliche nationale Anforderungen an sogenannte harmonisierte Bauprodukte festgelegt wurden.
Die Gremien der Bauministerkonferenz arbeiten seitdem an der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen, die den europarechtskonformen Vollzug der Bauproduktenverordnung bei gleichzeitigem Erhalt der Bauwerkssicherheit gewährleisten sollen.
In einem Fachgespräch am 30.11.2017 werden die interessierten Kreise zu den bisherigen Erfahrungen beim nationalen Vollzug und Regelungsbedarf der in Kraft getretenen Bauproduktenverordnung informiert sowie aktuelle Entscheidungen der Kommission, geplante Delegierte Rechtsakte, Berichterstattungen und deren Auswirkungen auf die Wirtschaftsakteure diskutiert.
Im Rahmen des Forschungsvorhabens ist diese Veranstaltung vorzubereiten und zu organisieren.
Adresse
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Forschungsverwaltung
Deichmanns Aue 31-37
53179 Bonn
Die Ausschreibungsunterlagen und ein Rückfragepool finden Sie hier.