Im Umweltrecht standen 2017 bedeutende Änderungen der gesetzlichen Grundlagen an. Das Seminar des Bundesverbandes für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. (vhw) informiert über die wichtigsten Knackpunkte der bereits vollzogenen Planungsrechtsänderungen.
Dies betrifft die Novellen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) und des Baugesetzbuches (BauGB).
Folgende Fragen stellen sich u.a.:
- Was ändert sich künftig für Ausgleichsflächen zu Bebauungsplänen? Was verbirgt sich hinter den neuen Schutzgütern Biodiversität, Fläche und Klima in der Umweltverträglichkeitsprüfung? Was sind kumulierende Vorhaben?
- Welche Pflichten können auf die öffentliche Hand zukommen, wenn dort Pflanzen invasiver Arten wachsen? Wie lange können Stellungnahmen zu UVP-pflichtigen Vorhaben abgegeben werden? Welche erweiterten Klagemöglichkeiten haben zukünftig die Umweltverbände? Wie wird das signifikant erhöhte Tötungsrisiko europäisch geschützter Arten künftig behandelt?
Die Referenten:
- Klaus-Ulrich Battefeld ist Referatsleiter für Artenschutz, Naturschutz bei Planungen Dritter, Landschaftsplanung, Naturschutzrecht im Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Wiesbaden.
- Dr. Marcus Lau ist Rechtsanwalt und Partner der auf das Umwelt- und Planungsrecht spezialisierten Kanzlei Füßer & Kollegen in Leipzig; Verfasser zahlreicher einschlägiger Veröffentlichungen, u.a. "Der Naturschutz in der Bauleitplanung", Erich Schmidt Verlag 2012, Mitautor des Berliner Kommentars zum BNatSchG.
Datum:
24.09.2018
Ort:
Hamburg
Kosten:
vhw-Mitglieder: € 320,00
Nicht-Mitglieder: € 385,00
Mehr Informationen unter: www.vhw.de
Bau-Portal