Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 14. April 2016 die Länder- und Verbändeanhörung zum EEG 2016 eingeleitet. Der Ausbau der Erneuerbaren ist eine tragende Säule der Energiewende. Ihr Anteil am Stromverbrauch soll von derzeit rund 32 % auf mindestens 80 % bis 2050 steigen. Das EEG 2016 ist das zentrale Instrument, um diese Ausbauziele geordnet zu erreichen. Künftig soll die Höhe der EEG-Vergütungen nicht mehr staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen wettbewerblich am Markt bestimmt werden.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, hierzu: "Das EEG 2016 behandelt die Erneuerbaren erstmals als etablierte, erwachsene Technologien und schafft die Basis dafür, die Kosten zu stabilisieren und so die Akzeptanz für die Energiewende zu stärken. Mit dem EEG 2016 werden wir die Erneuerbaren besser in den Markt integrieren und sie planvoll ausbauen. So stellen wir auch in Zukunft die sehr hohe Versorgungssicherheit in Deutschland bei gleichzeitiger Kosteneffizienz und hoher Akteursvielfalt sicher."
Drei Leitgedanken sind bei der Reform des EEG 2016 zentral: Der Ausbau der Erneuerbaren erfolgt im Ausbaukorridor und wird kosteneffizient erfolgen, d. h. es wird die Vergütung gezahlt, die für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen erforderlich ist. Die Ausschreibungen werden allen Akteuren faire Chancen eröffnen, dies gilt sowohl für die verschiedenen Regionen in Deutschland als auch für die verschiedenen Akteursgruppen, z. B. kleine und mittlere Akteure, Bürgerenergiegenossenschaften oder lokal verankerte Projektentwickler.
Der Referentenentwurf umfasst als Mantelgesetz zwei Artikel, diese finden Sie hier:
- Artikel 1 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
- Artikel 2 Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (WindSeeG)