Wiederholte Leistungen sind zu vergüten

Nur einmal leisten

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Deutsches Ingenieurblatt 01-02/2016
Recht
Nur einmal leisten

Fordert ein Auftraggeber im Laufe einer Planung die Änderung eines abgeschlossenen Leistungsschritts, ist dieser zusätzlich zu vergüten. Denn der Planer muss diesen nur einmal erbringen – eine Ausnahme: Ist die Leistung mangelhaft erbracht, entfällt die zusätzliche Vergütung, und auch, wenn sie den Auftraggeberwunsch nicht berücksichtigt.

Planen ist eine Leistung, bei der in zunehmender Konkretisierung aus einer Idee ein Plan und aus dem Plan ein Bauwerk entsteht. Die Leistung erfolgt schrittweise, z.B. entsprechend der Leistungsphasen der HOAI.

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