Risiken beim Umgang mit Gefahrstoffen

Wenn Sanierung und Rückbau zur Gefahr werden

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green BUILDING 03/2012
Gefahrstoffe werden bei Sanierungen und Rückbaumaßnahmen häufig zum Problem. Sie führen nicht nur zu teils erheblichen finanziellen Mehraufwendungen, sondern der Umgang mit Gefahrstoffen birgt auch eine Vielzahl rechtlicher Haftungsrisiken.

Wesentliche Rechtsgrundlage zum Umgang mit Gefahrstoffen ist die Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV), die auf Grundlage des Chemikaliengesetzes (ChemG) erlassen wurde. Die Pflichten der GefStoffV wenden sich aber nicht an den Bauherrn, sondern primär an den Arbeitgeber; dieser wird in aller Regel nicht mit dem Bauherrn identisch sein. Adressat ist daher das beauftragte, vor Ort tätige Bauunternehmen. Der Bauherr hat aber auf Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden Informationen zu überprüfen, ob gefahrstoffhaltige Baustoffe in dem Gebäude vorhanden sind. Diese Pflicht wird vom Bauherrn in der Regel auf seinen Architekten vertraglich übertragen...

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