RECHT - BGH setzt Grenze bei der Höhe von Vertragsstrafen

Haftpflichtversicherung: Gewissenhafte jährliche Meldung an den Versicherer ist notwendig – Planer müssen gegenüber ihrem Versicherer jährlich – nach Aufforderung – erklären, ob und in welchem Umfang sich das zu versichernde Risiko verändert hat. Tun sie

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 11/2012
Haftpflichtversicherung: Gewissenhafte jährliche Meldung an den Versicherer ist notwendig – Planer müssen gegenüber ihrem Versicherer jährlich – nach Aufforderung – erklären, ob und in welchem Umfang sich das zu versichernde Risiko verändert hat. Tun sie dies nicht, droht eine Vertragsstrafe. Deren mögliche Höhe hat der Bundesgerichtshof nun allerdings gedeckelt.

Berufshaftpflichtversicherer achten darauf, dass die jedem Vertrag zu Grunde liegenden Regelungswerke akribisch eingehalten werden. So sehen die Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren beispielsweise vor, dass jährlich, auf eine entsprechende Aufforderung hin (die auch durch einen Aufdruck auf der Beitragsrechnung erfolgen kann), der Versicherte eine Mitteilung darüber zu machen hat, ob und in welchem Umfang sich das versicherte Risiko geändert hat. Ziel der Versicherer ist es, die Beitragsbemessung zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren Dies erfolgt gemäß Ziffer 5.2.3 der Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren (VBHAI). Geschieht eine entsprechende Rückmeldung nicht, regelt Ziffer 6.2.3 der VBHAI, dass eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Beitragsunterschiedes zwischen ursprünglich versichertem und tatsächlich abgefragtem Risiko fällig wird…

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 1,19 € *

Infoservice

Nach Anmeldung versorgt Sie der „Infoservice“ des Deutschen Ingenieurblatts kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichte des Deutschen Ingenieurblatts.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Infoservices verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Infoservice abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).
Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

Bauplaner

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. Erhalten Sie aktuelle Einblicke in die Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ähnliche Beiträge

Anzeige


© Foto: Ken Schluchtmann, diephotodesigner.de

„Showstopper“ Berufsbildklausel? ... 

... Die Berufsbildklausel in der Berufs-Haftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure

Im Baubereich spielen Architekten und Ingenieure eine entscheidende Rolle bei der Planung und Realisierung von Bauprojekten. Die Umschreibung, was zu den Berufsaufgaben gehört, definieren unter anderem die Gesetze der Länder.      

Lesen Sie mehr >>

Anzeige


© newvision – software with a smile

Mehr Effizienz im Ingenieurbüro: Wie Vadea mit ingo365 Projekte, Finanzen und Dokumente bündelt 

Weniger Aufwand, maximale Transparenz und bessere Entscheidungen – das 80-köpfige Team von Vadea erreicht genau das mit der Business-Software ingo365. Alle administrativen und kaufmännischen Prozesse laufen jetzt in einer zentralen, Microsoft-basierten Cloud-Lösung. Routine schrumpft, Projektzeit und Umsatzpotenziale wachsen.