Nur das Faktische bildet den Maßstab

Das Bauplanungsrecht darf dem Planer kein Buch mit sieben Siegeln sein

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 1-2/2010
Recht

Fast jeder Beratende Ingenieur hat dauernd mit dem Bauplanungsrecht zu tun, das sich in Gesetzen, Rechtsverordnungen, Satzungen und anderen Rechtsvorschriften manifestiert. Die verantwortungsvolle und haftungsrechtlich nicht ganz unerhebliche genaue Kenntnis dieser Rechtsmaterie ist für den Beratenden Ingenieur so zwingend notwendig, dass wir im folgenden Beitrag den Versuch einer knappen aber doch vollständigen Zusammenfassung des ganzen Komplexes versuchen – einschließlich einiger Hinweise für die Vermeidung falscher Interpretationen.

----

6 Seiten

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 0,79 € *

Infoservice

Nach Anmeldung versorgt Sie der „Infoservice“ des Deutschen Ingenieurblatts kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichte des Deutschen Ingenieurblatts.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Infoservices verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Infoservice abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).
Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

Bauplaner

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. Erhalten Sie aktuelle Einblicke in die Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ähnliche Beiträge

Anzeige


© Foto: Ken Schluchtmann, diephotodesigner.de

„Showstopper“ Berufsbildklausel? ... 

... Die Berufsbildklausel in der Berufs-Haftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure

Im Baubereich spielen Architekten und Ingenieure eine entscheidende Rolle bei der Planung und Realisierung von Bauprojekten. Die Umschreibung, was zu den Berufsaufgaben gehört, definieren unter anderem die Gesetze der Länder.      

Lesen Sie mehr >>

Anzeige


© newvision – software with a smile

Mehr Effizienz im Ingenieurbüro: Wie Vadea mit ingo365 Projekte, Finanzen und Dokumente bündelt 

Weniger Aufwand, maximale Transparenz und bessere Entscheidungen – das 80-köpfige Team von Vadea erreicht genau das mit der Business-Software ingo365. Alle administrativen und kaufmännischen Prozesse laufen jetzt in einer zentralen, Microsoft-basierten Cloud-Lösung. Routine schrumpft, Projektzeit und Umsatzpotenziale wachsen.