Neue Fördermöglichkeiten innerhalb der erweiterten Kommunalrichtlinie

Klimaschutz in Kommunen

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Deutsches Ingenieurblatt 12/2016
Management

Das Bundesumweltministerium hat die Förderung des Klimaschutzes weiter ausgebaut. Das Programm bezuschusst erstmalig Klimaschutzmaßnahmen in Rechenzentren und den Austausch von Elektrogeräten in Schul- und Lehrküchen sowie Kitas. Ebenfalls neu: Gemeinnützige Sportvereine können sich Energiesparmaßnahmen, wie die Sanierung der Hallenbeleuchtung, fördern lassen und mehrheitlich kommunale Unternehmen sind für einen Großteil der Förderschwerpunkte antragsberechtigt. Das Antragsfenster ist vom 1. Januar bis zum 31. März 2017 und vom 1. Juli bis zum 30. September 2017 geöffnet. Für die Förderschwerpunkte Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle in Schulen und Kitas können ganzjährig Anträge eingereicht werden.

Die Klimaziele der Bundesregierung sind ehrgeizig: Bis zum Jahr 2020 sollen die nationalen Treibhausgasemissionen um 40 % gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 reduziert werden, bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 %.

Umfang: 4 Seiten

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