Klare Vorgaben für Bedürfnisse und Sicherheit

Gesetzlicher Gestaltungsspielraum bei der Planung von Arbeitsplätzen

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green BUILDING 11/2012
Arbeiten in der Zukunft bedeutet, dass die Arbeitsplätze an den künftigen Bedarf anzupassen sind. Vor dem Hintergrund einer immer höheren Flexibilität im Arbeitsleben sind auch die Arbeitsstätten vor allem in Büros neu zu definieren. Der Gestaltungsspielraum bei der Planung von Arbeitsplätzen ist jedoch begrenzt durch die gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsschutz und zum Energieverbrauch.

Bei der Planung von Arbeitsstätten sind neben den bauordnungsrechtlichen Vorschriften auch die Vorschriften des Arbeitsschutzes und des Energiebedarfs zu berücksichtigen.

Arbeitsschutz
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) definiert als gesetzliche Grundlage die Ziele und die Begriffe des Arbeitsschutzes. Auf Grund der Ermächtigung in § 18 Abs. 1 ArbSchG ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) erlassen worden. Diese enthält genauere Definitionen der Begriffe und des Anwendungsbereichs. Die ArbStättV gibt den Rahmen vor, regelt also die Anforderungen für das Errichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Die Verordnung verzichtet auf Detailvorgaben und ermöglicht dadurch dem Arbeitgeber betriebsnahe Gestaltungslösungen seiner Arbeitsstätten...

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