Holz und Brandschutz – wie Wasser und Feuer?

Bauen mit Holz unter brandschutzrechtlichen Gesichtspunkten

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green BUILDING 07-08/2012
Auf Grund des zunehmenden ökologischen Bewusstseins der am Bau Beteiligten rückt Holz als natürlicher und nachwachsender Rohstoff immer mehr in den Fokus. Holz bietet zudem Vorteile gegenüber anderen Materialien: Neben seiner Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit ist es leichter als Stein oder Beton, es ist leicht zu verarbeiten und dabei relativ preisgünstig. Die Einsatzgebiete für Holz werden daher immer vielfältiger. Neben klassischen Holzprodukten wie Türen und Fenstern können auch ganze Fassaden und die konstruktiven Elemente von mehrgeschossigen Wohn- und Geschäftsgebäuden aus Holz hergestellt werden. Holz hat aber einen erheblichen Nachteil: Es ist brennbar! Dies schließt einige Bauweisen aus. Dieser Beitrag soll einen ersten Überblick darüber geben, welche brandschutzrechtlichen Aspekte beim Bauen mit Holz zu berücksichtigen sind, insbesondere was der Architekt bei seiner Planung zu beachten hat.

Ausgangspunkt für den Architekten ist der Vertrag mit seinem Auftraggeber. Da­nach schuldet er eine dauerhaft geneh­migungsfähige Planung, was nur dann der Fall ist, wenn diese mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmt. Als wichtigste Vorschrift ist dabei die jeweilige Landesbauordnung inklusive der Sonderbauverordnungen zu nennen, die die wesentlichen brandschutzrecht­lichen Vorgaben enthalten. Neben dieser zivilrechtlichen Pflicht übertragen die Landesbauordnungen dem Architekten zusätzlich eine öffentlich-rechtliche Pflicht als Entwurfsverfasser. Er ist gegenüber den Bauordnungsbehörden direkt für die Übereinstimmung der Planung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften verant­wortlich...

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