HOAI: Zusätzliche und geänderte Leistungen sind zu vergüten

Zweimal leisten: Zweimal vergüten

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 1-2/2019
Recht

Fordert der Auftraggeber zunächst, dass der Planer nur 1.000 m Straßenverkehrsanlage, später dann aber, dass er 1.100 m Straßenverkehrsanlage plant, kann dieser die Kostenberechnung mit den  Kosten für die zusätzlichen 100 m fortschreiben. Fordert der Auftraggeber zunächst, dass der Planer einen Kanalstauraum in der Bahnhofsstraße, später, dass er ihn in einer Parallelstraße plant, kann der Planer das Honorar erneut abrechnen.

Frage 1:
Ein Auftraggeber möchte wissen, ob ein ihm vorliegendes Pauschalhonorarangebot  eines Planers angemessen sei. Hintergrund sei, dass der Gemeinderat beschlossen habe, nachträglich die bereits bei dem Planer beauftragte Straßenplanung noch einmal zu verändern, nachdem weitere Zuschüsse verfügbar sind.

----

3 Seiten 

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 1,39 € *

Infoservice

Nach Anmeldung versorgt Sie der „Infoservice“ des Deutschen Ingenieurblatts kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichte des Deutschen Ingenieurblatts.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Infoservices verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Infoservice abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).
Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

Bauplaner

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. Erhalten Sie aktuelle Einblicke in die Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ähnliche Beiträge

Anzeige


© AFRY