Liebe Leserinnen und Leser,
die Umschreibung, was zu den Berufsaufgaben von Architekten und Ingenieuren gehört, definieren u.a. die Gesetze der Länder. Zu den Berufsaufgaben gehören z. B. die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers, Arbeitgebers oder Dienstherrn in allen die Planung, Ausführung und Überwachung eines Vorhabens betreffenden Angelegenheiten. Lesen sie in dieser Ausgabe, was die Berufsbildklausel bedeutet, Welche Markttendenzen zur „Lockerung“ es gibt und was das für Ihre berufliche Praxis bedeutet.
Was bedeutet eine Kostenobergrenze im Architektenvertrag? Gerade in den aktuellen Zeiten steigender Baukosten und wachsendem ökonomischem Druck seitens privater wie auch öffentlicher Bauherren gewinnt das Thema Kostenkontrolle zunehmend an Bedeutung. Wir informieren über die Rechtsgrundlagen und Vertragsgestaltung, die Risiken und Schwierigkeiten für den Planer, die Möglichkeiten zur Risikobegrenzung und über die Rechtsprechung und aktuelle Entwicklung in diesem Bereich.
Viel Spaß beim Lesen der aktuellen Ausgabe des INGLetters.
Nicole Gustiné
Marketingmanagerin, Verkaufsförderung Komposit,
Firmen/Freie Berufe, HDI Deutschland AG
E-Mail: nicole.gustine(at)hdi.de
Themen:
- „Showstopper“ Berufsbildklausel?…
... Die Berufsbildklausel in der Berufs-Haftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure - Kosten fest im Griff?!…
…Risiken und Fallstricke bei Kostenobergrenzen für Planer - Die Digitalisierung in der Architektur…
… Chancen und Herausforderungen
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