GEG: Reform im Wartemodus

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green BUILDING 02/2017 (#78)

Das Gebäudeenergiegesetz sollte ein großer Wurf werden: eine Reform von EnEG, EnEV und EEWärmeG aus einem Guss. Daraus wird vorerst nichts. Denn der gemeinsame Referentenentwurf, den das Bundeswirtschafts-und das Bundesumweltministerium erarbeitet hatten, liegt jetzt erst einmal auf Halde.

Es gab Einwände. Und deshalb wird das Gebäudeenergiegesetz in dieser Legislaturperiode wohl nicht mehr verabschiedet und somit auch nicht wie geplant zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Einige Abgeordnete von CDU und CSU konnten sich mit einem Teil der in 114 Paragrafen formulierten Neuregelung des Energiesparrechts nicht anfreunden und machten ihre Einwände in einem Brief ans Bundeskanzleramt deutlich.

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