Friede, Freude ... – Konsensbereitschaft?

Lösung von Rechtsstreitigkeiten<br /><br />Thomas Schneider

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 10/2015
Recht
Lösung von Rechtsstreitigkeiten

Thomas Schneider

Eine Zusage, die nicht eingehalten wird, ein Auftrag, nicht zufriedenstellend ausgeführt, Strukturen, die plötzlich nicht mehr gelten. Gute (?) Gründe für Auseinandersetzungen. Ob sie alle vor Gericht landen, hängt stark von den finanziellen Mitteln, den Gewichtungen und der Streitkultur aller Beteiligten ab. Ein kurzer Überblick.

„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“, stellte Friedrich Schiller schon vor mehr als 200 Jahren fest. Auch deshalb gehören Auseinandersetzungen zum geschäftlichen Alltag.

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 1,19 € *

Infoservice

Nach Anmeldung versorgt Sie der „Infoservice“ des Deutschen Ingenieurblatts kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichte des Deutschen Ingenieurblatts.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Infoservices verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Infoservice abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).
Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

Bauplaner

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. Erhalten Sie aktuelle Einblicke in die Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ähnliche Beiträge

Anzeige


© Foto: Ken Schluchtmann, diephotodesigner.de

„Showstopper“ Berufsbildklausel? ... 

... Die Berufsbildklausel in der Berufs-Haftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure

Im Baubereich spielen Architekten und Ingenieure eine entscheidende Rolle bei der Planung und Realisierung von Bauprojekten. Die Umschreibung, was zu den Berufsaufgaben gehört, definieren unter anderem die Gesetze der Länder.      

Lesen Sie mehr >>

Anzeige


© newvision – software with a smile

Mehr Effizienz im Ingenieurbüro: Wie Vadea mit ingo365 Projekte, Finanzen und Dokumente bündelt 

Weniger Aufwand, maximale Transparenz und bessere Entscheidungen – das 80-köpfige Team von Vadea erreicht genau das mit der Business-Software ingo365. Alle administrativen und kaufmännischen Prozesse laufen jetzt in einer zentralen, Microsoft-basierten Cloud-Lösung. Routine schrumpft, Projektzeit und Umsatzpotenziale wachsen.