Flucht- und Rettungspläne

Sicherheitszeichen, Gefahrenabwehrpläne

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bauplaner 05/2016
Bavaria Production Services GmbH
Brandschutz
Sicherheitszeichen, Gefahrenabwehrpläne

Unter dem Sammelbegriff Gefahrenabwehrpläne sind zum Beispiel Flucht- und Rettungspläne, Notfallpläne, Räumungspläne, Rettungswegepläne (auch Flucht- und Rettungspläne) zusammengefasst. Dabei hat jedes Bundesland seine eigenen bauordnungsrechtlichen Anforderungen und Regelwerke für den Umgang, die Notwendigkeit und die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen, ergänzend oder zusätzlich zu den Vorschriften, die sich aus dem Bundesrecht ergeben können.

Flucht- und Rettungswege stellen Verkehrswege von besonderer Art und baulicher Ausführung dar, eine Pflicht zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen kann sich aus dem Bauordnungsrecht (Landesrecht; Betreiberpflichten/Gebäude/Eigentümer/Bauherr) und/oder aus dem Arbeitsrecht (Bundesrecht; Arbeitgeberpflichten/Veranstalter) herleiten. Die hier aufgeführten Beispiele beziehen sich auf die Anforderungen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen.

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