Steigende Energiekosten wurden von Vermietern lange Zeit kaum als Problem wahrgenommen. Denn Vermieter können sowohl die Kosten der Wärme- und Warmwasserversorgung als auch die des „Allgemeinstroms“ (Treppenhausbeleuchtung u. ä.) in voller Höhe als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Vielerorts sind die Betriebskosten mittlerweile aufgrund gestiegener
Energiepreise zur „zweiten Miete“ angewachsen. Vermehrte Zahlungsausfälle bei den Betriebskostenabrechnungen, mitunter auch eine schlechtere Vermietbarkeit
der Wohnungen, sind die Folgen...
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