Empört Euch!

Von Prof. Dr.-Ing. habil. Hans-Ulrich Mönning

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 05/2013
Von Prof. Dr.-Ing. habil. Hans-Ulrich Mönning

Nachdem in den vergangenen nahezu zehn Jahren die HOAI mit viel finanziellem und ideellem Aufwand zunächst in einem ersten Schritt in der Version von 2009 novelliert wurde, geschah dies in den Beschlüssen vor dem Bundesrat mit der ausdrücklichen Aufforderung an die Regierung, die Leistungen (Umweltverträglichkeitsstudie, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau, Vermessungstechnische Leistungen) wieder zu verbindlichen Bestandteilen der HOAI zu machen. Um es im Klartext zu sagen, die Kapitel in der ehemaligen Fassung der Abschnitte IV, X – XIII sollten wieder dort eingeordnet werden, wo sie aus fachlicher Sicht hingehören, nämlich Bestandteil einer vernünftigen Planung zu bleiben...

Rubrik: MEINUNG

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 1,19 € *

Infoservice

Nach Anmeldung versorgt Sie der „Infoservice“ des Deutschen Ingenieurblatts kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichte des Deutschen Ingenieurblatts.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Infoservices verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Infoservice abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).
Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

Bauplaner

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. Erhalten Sie aktuelle Einblicke in die Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ähnliche Beiträge

Anzeige


© Foto: Ken Schluchtmann, diephotodesigner.de

„Showstopper“ Berufsbildklausel? ... 

... Die Berufsbildklausel in der Berufs-Haftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure

Im Baubereich spielen Architekten und Ingenieure eine entscheidende Rolle bei der Planung und Realisierung von Bauprojekten. Die Umschreibung, was zu den Berufsaufgaben gehört, definieren unter anderem die Gesetze der Länder.      

Lesen Sie mehr >>

Anzeige


© newvision – software with a smile

Mehr Effizienz im Ingenieurbüro: Wie Vadea mit ingo365 Projekte, Finanzen und Dokumente bündelt 

Weniger Aufwand, maximale Transparenz und bessere Entscheidungen – das 80-köpfige Team von Vadea erreicht genau das mit der Business-Software ingo365. Alle administrativen und kaufmännischen Prozesse laufen jetzt in einer zentralen, Microsoft-basierten Cloud-Lösung. Routine schrumpft, Projektzeit und Umsatzpotenziale wachsen.