Die GHV wird regelmäßig gefragt, was übliche Honorarvereinbarungen sind, gerade was Nebenkosten, Umbauzuschläge, Instandsetzungszuschläge, Sätze für die Örtliche Bauüberwachung oder Stundensätze angeht. Im Jahr 2023 hat die GHV deshalb die ihr bis dahin übersandten rund 460 Verträge statistisch ausgewertet. Seitdem wurden weitere Verträge zugesandt, so dass aktuell rund 800 Verträge ausgewertet werden konnten. Die Auswertung ist somit eine Darstellung der Daten, die tatsächlich in Verträgen vereinbart worden sind. Die Daten sollen bei Vergabeverfahren helfen, ungewöhnlich niedrige Angebote zu erkennen (§ 60 Abs. 1 VgV und § 44 Abs. 1 UVgO), und in Streitfällen „übliche“ Vereinbarungen aufzeigen (§ 632 Abs. 2 BGB). Die Auswertung soll jährlich veröffentlicht werden, um die Datenaktualität zu gewährleisten und Entwicklungen aufzuzeigen.
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