Der Lärm muss draußen bleiben

Exklusiv
green BUILDING 05/2018 (#87)
Barco nv
Vorschau

Musik, Gespräche, Verkehrslärm: Schon vermeintlich geringe Lärmbelastungen können bei dauerhafter Einwirkung zu gesundheitlichen Schäden führen. Eine Dauerbeschallung durch übliche Wohngeräusche fördert beispielsweise Konzentrationsstörungen – starker Straßenverkehrslärm kann bereits ein erhöhtes Risiko von Herz-/Kreislauferkrankungen bewirken. Der bauliche Schallschutz ist daher eines der wichtigsten Schutzziele im Hochbau. Hier die Nachweisführung zu verbessern, war vorrangiges Ziel der Aktualisierung der DIN 4109:2016-07 „Schallschutz im Hochbau“. Gerade beim Bau mit Leichtbeton-Mauerwerk ergebensich einige schallschutztechnische Vorteile, die nun auch normativ verankert  sind.

----

5 Seiten

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 1,79 € *

Infoservice

Nach Anmeldung versorgt Sie der „Infoservice“ des Deutschen Ingenieurblatts kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichte des Deutschen Ingenieurblatts.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Infoservices verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Infoservice abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).
Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

Bauplaner

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. Erhalten Sie aktuelle Einblicke in die Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ähnliche Beiträge

Anzeige


© Foto: Ken Schluchtmann, diephotodesigner.de

„Showstopper“ Berufsbildklausel? ... 

... Die Berufsbildklausel in der Berufs-Haftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure

Im Baubereich spielen Architekten und Ingenieure eine entscheidende Rolle bei der Planung und Realisierung von Bauprojekten. Die Umschreibung, was zu den Berufsaufgaben gehört, definieren unter anderem die Gesetze der Länder.      

Lesen Sie mehr >>