Brandschutz und Barrierefreiheit

Nutzung von Aufzügen im Brandfall<br /><br />Maynhard Schwarz

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bauplaner 11/2015
Bavaria Production Services GmbH
Brandschutz
Nutzung von Aufzügen im Brandfall

Maynhard Schwarz

Die gesetzlich nötige barrierefreie Erschließung öffentlicher Gebäude wird oft durch Aufzugsanlagen gewährleistet, auch wenn Rampen und schräge Ebenen immer zu bevorzugen sind. Die Aufzüge werden allgemein gemäß bisheriger Planung im Brandfall außer Betrieb genommen. Bei jeder Gebäudenutzung sind jedoch ausreichende Flucht- und Rettungswege Voraussetzung. Für barrierefreie Gebäude müssen barrierefreie Rettungswege vorhanden sein.

Sich selbständig retten zu können, ist der beste Brandschutz für alle Menschen. Die Bereitstellung sogenannter „sicherer Bereiche“ für den Zwischenaufenthalt von zur Eigenrettung fähiger Personen widerspricht der Gleichbehandlung und dem Grundsatz der Barrierefreiheit (ohne fremde Hilfe nutzbar).

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