Bodenbeläge für Kinder

Gesetzliche Vorgaben und allgemeine Anforderungen<br /><br />Von Markus Baum

Exklusiv
bauplaner 04/2014
Gesetzliche Vorgaben und allgemeine Anforderungen

Von Markus Baum

Etwa 90 Prozent des Tages verbringen Kinder in Innenräumen – daheim, in der Schule oder im Kindergarten. Wichtig ist deshalb eine hohe Qualität der Materialien, die sie umgeben.

Da Kinder und Kleinkinder gern und viel auf dem Boden spielen, krabbeln und toben, sollte auf die Wahl eines geeigneten Bodenbelags besonderer Wert gelegt werden. Er sollte einerseits warm und möglichst bequem, andererseits hygienisch und leicht sauber zu halten sein. In Kindergärten und Schulen steht vor allem das natürliche Linoleum oder ein Vinyl-Belag ganz oben auf der Liste. Und das nicht ohne Grund.

Rubrik: BAUDETAIL

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 1,19 € *

Infoservice

Nach Anmeldung versorgt Sie der „Infoservice“ des Deutschen Ingenieurblatts kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichte des Deutschen Ingenieurblatts.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Infoservices verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Infoservice abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).
Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

Bauplaner

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. Erhalten Sie aktuelle Einblicke in die Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ähnliche Beiträge

Anzeige


© Foto: Ken Schluchtmann, diephotodesigner.de

„Showstopper“ Berufsbildklausel? ... 

... Die Berufsbildklausel in der Berufs-Haftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure

Im Baubereich spielen Architekten und Ingenieure eine entscheidende Rolle bei der Planung und Realisierung von Bauprojekten. Die Umschreibung, was zu den Berufsaufgaben gehört, definieren unter anderem die Gesetze der Länder.      

Lesen Sie mehr >>