KfW-Heizungsförderung: Start der Antragstellung für die dritte Antragstellergruppe

Unternehmen, Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG)

Förderprogramme
Ab 27.08.2024 können als dritte und letzte noch offene Antragstellergruppe auch Unternehmen, Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum Anträge für die neue Heizungsförderung stellen.

Beim Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage oder beim Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz sind Investitionszuschüsse von der KfW erhältlich, für Wohn- wie auch Nichtwohngebäude.

Diese Antragstellergruppe kann die Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten nutzen, plus fünf Prozent Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen (also insgesamt bis zu 35 Prozent Förderung) oder einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro für besonders effiziente Biomasse-Heizungen.

Die Anträge werden über das Kundenportal „Meine KfW“ (meine.KfW.de) gestellt. Bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten soll so die Zusage digital und automatisiert innerhalb weniger Minuten erfolgen. Für Kommunen gilt bei der Antragstellung eine gesonderte Regelung. Sie können ihre Vorhaben ab 1. September 2024 im Rahmen einer Übergangsregelung bei der KfW anmelden. Diese gilt bis voraussichtlich November 2024.

Weitergehende Informationen zur Heizungs- und energetischen Sanierungsförderung sind auf www.energiewechsel.de/beg sowie – zur Antragstellung für die neue Heizungsförderung – auf www.kfw.de zu finden. Nähere Informationen zur Vorhabenanmeldung für Kommunen finden Sie unter: www.kfw.de/422.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der KfW-Webseite zur Heizungsförderung.

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