Das neue Bauvertragsrecht 2018

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Zum 01.01.2018 ist das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in Kraft getreten. Durch diese umfassende Reform wurden das Kauf- und Werkvertragsrecht geändert und neue spezielle Regelungen, für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag, den Architekten- und Ingenieurvertrag und den Bauträgervertrag in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt. Die Gesetzesänderungen haben erhebliche Auswirkungen auf die VOB/B und die Praxis aller Baubeteiligten.

Die Veranstaltung bietet, einen vertieften Überblick über die neuen gesetzlichen Regelungen, der die Teilnehmer mit der neuen Rechtslage für die Praxis vertraut macht und sie in die Lage versetzt, das neue Recht gesetzeskonform anzuwenden.

Referent:
Ulrich Langen

Termin:
7. Juni 2018

Ort:
Handwerkskammer Wiesbaden
Bierstadterstr. 45
65189 Wiesbaden

Gebühr:
50,- EUR plus MwSt.

Weitere Informationen zu Programm und Anmeldung unter www.ingah.de

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