Baurecht für die Praxis

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Der Begriff der Bauleitung ist mehrdeutig und rechtlich vielschichtig. Welche Verantwortlichkeiten der Bauleitung im Sinne der Leitung einer Baustelle oder Teilen hiervon im Einzelnen zukommen, ist im jeweiligen Bauvorhaben entsprechend der vertraglich vorgegebenen Aufgabenverteilung zu bestimmen. Insbesondere wird zwischen Bauleitung auf Seiten des Bauherrn einerseits und der Bauleitung auf Seiten eines Bauunternehmers andererseits unterschieden. Im Frühjahrsseminar „Baurecht für die Praxis“ geht es um die rechtlichen Fragen der Bauleitung: Welche Aufgaben hat die Bauleitung, welche Pflichten kommen ihr zu und welche Haftungsrisiken bestehen?

Einleitend werden die unterschiedlichen Funktionen im Rahmen der arbeitsteiligen Organisation der Bauausführung dargestellt: Wie sind die Aufgaben der Bauleitung im Lichte der Aufgaben der Projektleitung, der Projektsteuerung, der Objektüberwachung und Bauüberwachung zu bestimmen, was versteht man unter Bauoberleitung und künstlerischer Oberleitung und wie verhalten sich diese zu den Aufgaben und Pflichten des bauordnungsrechtlich bestellten Bauleiters nach den Landesbauordnungen?

Anschließend wird der mit der öffentlich-rechtlichen Bestellung und Benennung des Bauleiters nach den LBO verbundene Wirkungskreis beleuchtet. Einen Schwerpunkt bilden die Leistungen der Objektüberwachung (Bauüberwachung) im Sinne der Leistungsphase 8 des Leistungsbildes „Gebäude und Innenräume“ nach §34 HOAI sowie der entsprechenden Leistungsphasen der Freianlagen-, Ingenieurbauwerks- und Verkehrsanlagenplanung. Das Verhältnis von Bauleitung und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) nach der Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) wird gesondert thematisiert. In der Bauleitung Tätige stehen schnell im Fokus auch strafrechtlicher Ermittlungen. Deshalb wird die strafrechtliche Dimension der Bauleitung (Straftaten und Ordnungswidrigkeiten) ebenfalls behandelt.

Das Seminar wendet sich an: mit Bauleitungsaufgaben betraute Architekten/innen und Ingenieure/innen, Bauleiter und Oberbauleiter in ausführenden Unternehmen, mit Bauleitungsaufgaben befasste Mitarbeiter/innen in Kommunen und bei öffentlichen Auftraggebern

Termin und Ort:
29. April 2015, 9:00 bis 18:00 Uhr
Akademie der Hochschule Biberach
Memelstraße 7
88400 Biberach
Telefon: 0 73 51 / 5 82 - 5 51
Telefax: 0 73 51 / 5 82 - 5 59
kontakt(at)akademie-biberach.de

Weitere Informationen und Anmeldung: www.akademie-biberach.de/baurecht

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