Wer haftet für Software-Fehler?

Der Planer kann die rechtlichen Risiken der Ungenauigkeiten in EnEV-Programmen mit einigen Vorsichtsmaßnahmen minimieren

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Deutsches Ingenieurblatt 10/2008
Recht

Mit einem für die Planer und ihre Auftraggeber erschreckenden Ergebnis hat ein Student der FH Hildesheim in seiner Diplomarbeit viele Fehler und Ungenauigkeiten in sechs Programmen diagnostiziert, mit denen die Nachweise der EnEV/DIN 18599 berechnet werden sollen (siehe auch Seite 28). Sofort erhebt sich die Frage: Wer haftet für solche Fehler? Diese Frage wird – nicht zur Freude der Planer – im folgenden Beitrag eindeutig beantwortet.

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