Was ist neu in der neuen HOAI?

Wie kann die vorhandene mitverarbeitete Bausubstanz jetzt berücksichtigt werden?

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 11/2009
Displays & Screens
Büro

Weil die mitverarbeitete vorhandene Bausubstanz in der neuen HOAI nicht mehr nach dem Muster der alten HOAI berücksichtigt werden kann, herrscht in Planerkreisen etwas Verwirrung. Dabei ist die Sache ganz einfach: Die Bausubstanz wird in einer Erhöhung des Umbauzuschlag untergebracht oder, wie bisher, den anrechenbaren Kosten hinzugerechnet. Die juristisch wasserdichte Erklärung dafür hat die Fachkommission Wasserwirtschaft des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO) im folgenden Beitrag zusammengefasst, dem ersten der angekündigten Artikelserie, die uns die Fachkommissionen des AHO über die Anwendung und Auslegung der jeweils ihr Fachgebiet betreffenden Teile der neuen HOAI schreiben will.

----

2 Seiten

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 0,79 € *

Infoservice

Nach Anmeldung versorgt Sie der „Infoservice“ des Deutschen Ingenieurblatts kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichte des Deutschen Ingenieurblatts.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Infoservices verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Infoservice abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).
Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

Bauplaner

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. Erhalten Sie aktuelle Einblicke in die Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ähnliche Beiträge