Völlig missglückt?

Eine notwendige Klarstellung für die Zusammenfassung von Objekten im Zuge des Paragrafen 11 Absatz 1 der neuen HOAI

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 3/2010
Displays & Screens
Büro

Verwirrung und Unsicherheit hat unter Auftraggebern und Auftragnehmern von Ingenieurverträgen die Formulierung von Absatz 1 Satz 2 des Paragrafen 11 der neuen HOAI gestiftet. Der wird vielfach als völlig missglückt angesehen, weil er insbesondere für die Ingenieure der Wasser- und Abfallwirtschaft eine stark honorarmindernde Einschränkung des bisher gültigen Grundsatzes der Objekttrennung zur Folge zu haben scheint. In Wahrheit steht dieser Absatz aber nur als Ausnahmeregelung in der HOAI, nicht als Norm für den Regelfall. Diese Behauptung wird von den Mitgliedern der Fachkommission Wasserwirtschaft des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO) im folgenden Beitrag im Detail überzeugend begründet wird.

----

4 Seiten

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 0,79 € *

Infoservice

Nach Anmeldung versorgt Sie der „Infoservice“ des Deutschen Ingenieurblatts kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichte des Deutschen Ingenieurblatts.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Infoservices verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Infoservice abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).
Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

Bauplaner

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. Erhalten Sie aktuelle Einblicke in die Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ähnliche Beiträge