Sehr häufig werden ebenerdige Balkon- und Terrassenaustritte gar nicht oder nicht fehlerfrei geplant. Das führt in der Folge dazu, dass eine Dichtigkeit mittels einer Flüssigabdichtung hergestellt wird. Diese wird auf den unteren waagerechten Blendrahmen der Balkon- bzw. Terrassenaustrittstür (meist aus Kunststoff (PVC)) und die Abdichtung des Balkons oder der Terrasse (meist aus Bitumen, Kunststoff- oder Elastomerbahnen) aufgeklebt. Bis vor einiger Zeit ging aus den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen oft hervor, dass eine dauerhafte Verbindung der Flüssigkunststoffe mit den vorgenannten anderen Baustoffen nicht dauerhaft sicher herstellbar ist. In Zukunft entfällt die Möglichkeit dieser Prüfung, da aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 16.10.2014 (Aktenzeichen: C-100/13) keine nationalen Zusatzanforderungen an europäisch harmonisierte Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung mehr gestellt werden dürfen, da hierdurch unzulässige Handelshemmnisse errichtet würden. Konkret bedeutet das: Für Produkte, die eine CE-Kennzeichnung tragen, dürfen keine bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse mehr gefordert bzw. erstellt werden. Die bereits vorhandenen allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse behalten allerdings noch bis zu ihrem jeweiligen Ablaufdatum Gültigkeit.
Umfang: 6 Seiten
Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.
- Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
- Diesen Artikel für 1,59 € kaufen*
Hinweis Widerrufsrecht