Vergütung von Leistungswiederholungen

Risiko bei Objektüberwachungsleistungen

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 06/2015
Recht
Risiko bei Objektüberwachungsleistungen

Objektüberwachungsleistungen können – je nach Qualität der bauausführenden Unternehmen – aufwendig sein und über das Normalmaß hinausgehen. Eine überobligatorische Inanspruchnahme geltend zu machen, nutzt dem Objektüberwacher nichts, denn er trägt das unternehmerische Risiko. Und nicht nur das. Wann und in welcher Form Leistungswiederholungen erbracht werden, zeigt dieser Beitrag auf.

Bedauerlicherweise trägt der Objektüberwacher auch das Risiko, wenn die Bauherrenschaft ungeeignete Unternehmen beauftragt, die einer besonders intensiven Objektüberwachung unterliegen.

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 1,19 € *

Infoservice

Nach Anmeldung versorgt Sie der „Infoservice“ des Deutschen Ingenieurblatts kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichte des Deutschen Ingenieurblatts.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Infoservices verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Infoservice abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).
Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

Bauplaner

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. Erhalten Sie aktuelle Einblicke in die Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ähnliche Beiträge