Überwachung der Mängelbeseitigung - Vergütung bei Mehraufwand

von Dipl.-Ing. Peter Kalte<br /> RA Michael Wiesner LL.M.

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 03/2013
Recht
von Dipl.-Ing. Peter Kalte
RA Michael Wiesner LL.M.

Oft besteht Unsicherheit darüber, wer die Kosten einer Bauüberwachung zu tragen hat – insbesondere, wenn bei Mängelbeseitigungen ein erheblicher Mehraufwand entsteht. In jedem Fall der Auftraggeber? Oder kann er diese Kosten an ein Bauunternehmen, das einen Mangel zu verantworten hat, weiterreichen? Die Gütestelle Honorar- und Vergaberecht (GHV) erläutert den Sachverhalt...  

Rubrik: Recht

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