TECHNIK - Ziel deutlich verfehlt

Der Entwurf einer neuen DIN 4109 bereitet den Planern und Wandbaustoffherstellern Probleme – Der Normenentwurf für den erforderlichen Schallschutz im Hochbau verfehlt in seiner derzeit vorliegenden Fassung sein Ziel ganz klar. Zu diesem ernüchternden Urt

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 09/2012
Der Entwurf einer neuen DIN 4109 bereitet den Planern und Wandbaustoffherstellern Probleme – Der Normenentwurf für den erforderlichen Schallschutz im Hochbau verfehlt in seiner derzeit vorliegenden Fassung sein Ziel ganz klar. Zu diesem ernüchternden Urteil kommt der Autor des folgenden Beitrags. Demnach stellt der zurzeit vorliegende und in der fachlichen Diskussion befindliche Entwurf einer neuen DIN 4109 die Planer und die Produzenten von Wandbaustoffen vor immense Probleme, ohne jedoch eine höhere Planungssicherheit für die Schallschutz- und Wohnqualität zu bieten.

Eine korrekte Planung ist die wichtigste Voraussetzung für den Schallschutz beim Neubau. Neben einer sorgfältigen Gestaltung des Grundrisses gemäß der geplanten Nutzung wirken sich dabei auch die verwendeten Materialien maßgeblich auf den erzielbaren Schallschutz aus.
In Deutschland sind die bauordnungsrechtlich geschuldeten Anforderungen an die Schalldämmung in der DIN 4109 festgehalten. Sie steht jedoch vor dem Dilemma, zwei Interessenbereiche gleichzeitig bedienen zu müssen: Den öffentlich-rechtlichen und den privatrechtlichen Bereich. Als Teil des Baurechts der deutschen Länder beinhaltet daher auch die neue Norm Mindestanforderungen, die einerseits öffentlich rechtlich geschuldet sind und nicht unterschritten werden dürfen, andererseits wird an sie der Anspruch gestellt, dass sie im privatrechtlichen Bereich Bestand hat. Hier beschreibt sie die heute üblichen Schallschutzstandards für Nutzer und spiegelt die allgemein anerkannten Regeln der Technik wider…

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 1,19 € *

Infoservice

Nach Anmeldung versorgt Sie der „Infoservice“ des Deutschen Ingenieurblatts kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichte des Deutschen Ingenieurblatts.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Infoservices verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Infoservice abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).
Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

Bauplaner

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. Erhalten Sie aktuelle Einblicke in die Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ähnliche Beiträge