TECHNIK - Novelle kommt als EnEV 2014

Der Referentenentwurf im Vergleich zur geltenden Energieeinsparverordnung – Mitte Oktober einigten sich die Bundesministerien für Bau, Wirtschaft und Umwelt auf einen EnEV-Entwurf und stimmten ihn mit der Bundesregierung ab. Danach ging er zur Stellungna

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Deutsches Ingenieurblatt 12/2012
Der Referentenentwurf im Vergleich zur geltenden Energieeinsparverordnung – Mitte Oktober einigten sich die Bundesministerien für Bau, Wirtschaft und Umwelt auf einen EnEV-Entwurf und stimmten ihn mit der Bundesregierung ab. Danach ging er zur Stellungnahme an die Bundesländer, kommunalen Spitzenverbände und betroffenen Wirtschaftsverbände. Bis zum Inkrafttreten muss die Novelle noch etliche parlamentarische Hürden nehmen. Es kann gut sein, dass die angestrebte „EnEV 2012“ erst zwei Jahre später als „EnEV 2014“ in Kraft tritt. Was könnte sich durch die Novelle ändern? Der Artikel vergleicht die Anforderungen der aktuellen EnEV 2009 mit den Vorgaben des Referentenentwurfs vom 15. Oktober 2012.

Die Bundesregierung muss die EnEV erneut novellieren, weil auch Deutschland die Vorgaben der neugefassten EU-Gebäuderichtlinie aus dem Jahr 2012 umsetzen muss. Die vollständige Bezeichnung lautet: „Richtlinie 2010/31EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung)“. Parallel zu den EU-Vorgaben gilt es auch die Ziele der Bundesregierung zur Energieeinsparung und zum Umweltschutz im Gebäudebereich umzusetzen: Das Energiekon zept sowie die Eckpunkte zur Energieeffizienz im Gebäudebereich…

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