RECHT - Klare Kriterien

Notwendigkeit und Angemessenheit des Umbauzuschlages bei Umbauten von Verkehrsanlagen – Die Fachkommission Verkehrsanlagen des Ausschusses der Kammern und Verbände der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO) hat Kenntnis von der Tatsache,

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 12/2012
Notwendigkeit und Angemessenheit des Umbauzuschlages bei Umbauten von Verkehrsanlagen – Die Fachkommission Verkehrsanlagen des Ausschusses der Kammern und Verbände der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO) hat Kenntnis von der Tatsache, dass es Anweisungen von Straßenbauämtern an ihre Mitarbeiter gibt, in denen die Berechtigung eines Umbauzuschlags beim Vollausbau einer bestehenden Verkehrsanlage verneint wird. Im Artikel „Umbau oder Neubau“ in der DIB-Ausgabe 07-08/2012 stellt der Autor Berechtigung eines Umbauzuschlags bei einem Vollausbau ebenfalls in Frage. Der AHO sieht dies anders und legt mit diesem Beitrag seine Sicht des Sachverhalts dar.

Im genannten Beitrag formuliert der Autor: „Wird das Objekt neu erstellt, liegt kein Umbau vor. Folglich fehlt die Voraussetzung für einen Umbauzuschlag nach § 35 HOAI.“ Diese Aussagen treffen nach Ansicht des AHO nicht zu. Die Fachkommission Verkehrsanlagen möchte nachfolgend erläutern, warum beim Bauen im Bestand immer ein Umbauzuschlag für eine angemessene Honorierung erforderlich ist und wie dieser zu ermitteln ist…

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 1,19 € *

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit „Bauplaner News“, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieur:innen und Planer:innen über die neuesten Entwicklungen informiert.

Erhalten Sie aktuelle Nachrichten aus der Branche, Einblicke aus der Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.

Sie können dem Erhalt des Newsletters jederzeit über einen Abmeldelink widersprechen. 

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Die Datenschutzerklärung des Newsletter-Dienstleisters CleverReach finden Sie hier.

Abonnieren Sie jetzt kostenlos den 14-tägigen Newsletter "Bauplaner News": 

 

Ähnliche Beiträge