RECHT - Gesamtbetrachtung ist entscheidend

Bundesgerichtshof urteilt zum Verhältnis von Pauschalhonoraren und HOAI-Mindestsätzen – Bei umfassenden Planungsaufträgen ist es oft üblich, über Aufwandskalkulationen Pauschalhonorare anzubieten. Oft geht es gar nicht anders, da durch den Auftraggeber k

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Deutsches Ingenieurblatt 09/2012
Bundesgerichtshof urteilt zum Verhältnis von Pauschalhonoraren und HOAI-Mindestsätzen – Bei umfassenden Planungsaufträgen ist es oft üblich, über Aufwandskalkulationen Pauschalhonorare anzubieten. Oft geht es gar nicht anders, da durch den Auftraggeber keine Honorarbasen vorgelegt werden, mit denen das Honorar nach HOAI bestimmt werden könnte. Nicht selten müssen diese erst durch den Planer selbst festgestellt werden.

Die Vereinbarung von Pauschalhonoraren ist grundsätzlich zulässig. Denn auch über Leistungen, die durch die HOAI preisgebunden sind, kann eine Honorarvereinbarung frei getroffen werden – unabhängig von den Honorarparametern der HOAI. Stellt sich allerdings später bei einer Nachkalkulation über
diese Parameter heraus, dass das Honorar unter dem HOAI-Mindestsatz liegt, ist das ein preisrechtlcher Verstoß (Paragraf 7 Absatz 3 HOAI in Verbindung mit Paragraf 134 BGB), der zu einem Aufstockungsanspruch des Ingenieurs führt. Zu dieser Problematik sind durch den Bundesgerichtshof (BGH) zwei Entscheidungen getroffen worden, die das Verhältnis von Pauschalhonorar und HOAI-Mindesthonorar präzisieren…

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