RECHT - Die Kostengrundlage ist Bauherrenpflicht

Minderhonorare (Teil III): Der Tragwerksplaner muss die Voraussetzung für die Fälligkeit seiner Rechnung nicht selbst schaffen – Im März-Heft haben wir eine dreiteilige Artikelserie über die juristischen Fallstricke der gesetzlichen Mindestsatzvorschrift

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 05/2012
Minderhonorare (Teil III): Der Tragwerksplaner muss die Voraussetzung für die Fälligkeit seiner Rechnung nicht selbst schaffen – Im März-Heft haben wir eine dreiteilige Artikelserie über die juristischen Fallstricke der gesetzlichen Mindestsatzvorschrift der HOAI begonnen. Nachdem wir im ersten Teil die Gültigkeit von Pauschalhonoraren und im zweiten Teil die Zulässigkeit von Minderhonoraren und die Bindung an HOAI-widrige Pauschalvereinbarungen behandelt haben, folgt hier nun der dritte und letzte Teil. Er beschreibt die Voraussetzungen, unter denen der Tragwerksplaner seine Leistungen abrechnen kann, auch wenn er Gefahr laufen kann, ein zu niedriges Honorar abzurechnen.

Die Abschlags- und Schlussrechnungen des Tragwerksplaners sind nach Paragraf 15 HOAI durch die Besonderheit gekennzeichnet, dass die Ingenieure die Voraussetzung für die Fälligkeit ihrer Rechnungen nicht selbst schaffen müssen. Der mit dem Leistungsbild der Anlage 13 zu Paragraf 49 Absatz 1 HOAI beauftragte Ingenieur hat nämlich nicht die Grundlagen des Honorars nach Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 1 herzustellen. Weder in der Leistungsphase 2 (Vorplanung), noch in der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) hat der Tragwerksplaner eine
eigene Kostenermittlungspflicht. Er ist also gegenüber der Bauherrenschaft nicht verpflichtet, eine Kostenschätzung oder eine Kostenberechnung herzustellen. Er ist allein verpflichtet an den Kostenermittlungen des Objektplaners des Bauherren mitzuwirken, nicht aber eine Kostengrundlage nach der DIN 276 selbst herzustellen. Letzteres ist allein Bauherrenleistung…

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 1,19 € *

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit „Bauplaner News“, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieur:innen und Planer:innen über die neuesten Entwicklungen informiert.

Erhalten Sie aktuelle Nachrichten aus der Branche, Einblicke aus der Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.

Sie können dem Erhalt des Newsletters jederzeit über einen Abmeldelink widersprechen. 

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Die Datenschutzerklärung des Newsletter-Dienstleisters CleverReach finden Sie hier.

Abonnieren Sie jetzt kostenlos den 14-tägigen Newsletter "Bauplaner News": 

 

Ähnliche Beiträge

Anzeige


© Stadtwerke München GmbH

Für eine nachhaltige Zukunft: Ingenieur*in bei den Stadtwerken München werden

Die Stadtwerke München (SWM) verfolgen ein wichtiges Ziel: eine sichere und zugleich zukunftsorientierte Versorgung der Stadt. Dafür braucht es kluge Köpfe, die Verantwortung übernehmen und innovative Lösungen entwickeln. Wer Lust hat, die Nachhaltigkeit in einer der dynamischsten Städte Deutschlands voranzutreiben, ist hier also genau richtig – denn mit mehr als 10.000 Mitarbeitenden engagieren sich die SWM seit über 100 Jahren leidenschaftlich dafür, München zukunftsfähig zu machen.     
Lesen Sie mehr >>

Anzeige


© Reflex Winkelmann GmbH

Webinar Reflex „Thermische Energiespeicher: Ein Baustein für hydraulische Lösungsansätze in Hybridsystemen“ (6.12.) 

Hybridsysteme garantieren bei korrekter Planung und Auslegung einen hocheffizienten und sicheren Betrieb, gerade bei Anlagen größerer Leistungen. In den Fokus rücken heute verstärkt multivalente Lösungen, etwa in Verbindung mit Wärmepumpen und Gas Brennwertkessel. Über die Vorteile der Multiflow-Serie, mit denen erneuerbare Energiequellen mit fossilen kombiniert werden können: Florian Füssner (SINUS).

Jetzt anmelden >>

Anzeige


© Ken Schluchtmann, diephotodesigner.de

Neue Planungsmethode – Gebäudetyp E

Zur Erreichung des politisch gewollten bezahlbaren Bauens und Wohnens wurde immer wieder die Möglichkeit der Abweichung von den in Deutschland hohen Baustandards diskutiert, die durch die fortschreitende Normierung und Regulierung das Bauen zusätzlich verteuert. Die Bundesingenieurkammer unterstützte dabei zusammen mit der Bundesarchitektenkammer eine unter dem Arbeitstitel „Gebäudetyp E“ von der Bayerischen Architektenkammer gestarteten Initiative, der sich auch die Ingenieurekammer-Bau angeschlossen hatte, welche eine vereinfachte Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen und allgemein anerkannten Regeln der Technik (aRdT) zum Ziel hat.     Lesen Sie mehr >>