In Berlin hat sich eine wichtige Entwicklung für die bundesweit einheitliche Durchsetzung und Evaluierung der Energieeinsparverordnung vollzogen. Seit dem 1. Juli 2011 müssen dort nämlich alle Bauherren einen amtlich anerkannten Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung zur Prüfung der Energieeinsparnachweise, zur Überwachung der Bauausführung sowie zur Bestätigung des Energiebedarfsausweises einschalten. Dies betrifft alle Nachweise für Neubauten, Umbau und Sanierungsvorhaben, die nach EnEV bilanzierungspflichtig sind. Ingenieure, die gemäß EnEV dazu befähigt sind, dürfen energetische Gebäudeplanungen und bauphysikalische Beratungen leisten oder EnEV-Nachweise aufstellen, ohne in irgendeine Liste eingetragen worden zu sein oder irgendeine zusätzliche Prüfung absolviert haben zu müssen. Vollständigkeit, rechnerische Richtigkeit und korrekte Bauausführung überprüfen gemäß Berliner Durchführungsverordnung zur EnEV nun die amtlich anerkannten Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung, die dort in Zukunft die Prüfung und Überwachung der Einhaltung der EnEV qua Durchführungsverordnung zur EnEV wahrnehmen. Die neue Regelung ist, wovon die Autoren des folgenden Beitrages überzeugt sind, ein gutes Beispiel für andere Bundesländer – außer für Brandenburg, denn dort gibt es diese Sachverständigen auch schon seit einiger Zeit.
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