Nicht empfehlenswert

Die Pauschalierung von Planerhonoraren kann den Auftraggeber teuer zu stehen kommen

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 12/2008
Recht

Auch wenn sie dem Auftraggeber Sicherheit suggerieren: Honorarpauschalen haben ihre Tücken und sollten nicht vor Abschluss der Entwurfsplanung beziehungsweise der Kostenberechnung vereinbart werden. Zu groß ist anderenfalls – wie der folgende Fall aus der Praxis der Ludwigshafener Gütestelle für Honorar- und Vergaberecht zeigt – das Risiko, dass die Pauschale nicht greift; entweder, weil die vertraglichen Randbedingungen nicht mehr zutreffen, oder weil es, da die HOAI-Mindestsätze unterschritten werden, zu einer unwirksamen Vereinbarung gekommen ist. Zumindest für jenen Auftraggeber, der Planeraufträge regelmäßig erteilt, ist das Risiko meist höher als die Sicherheit. Nicht selten zahlt er sogar am Ende mehr, als den „Mindestsatz“ nach HOAI.

----

2 Seiten

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 0,79 € *

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit „Bauplaner News“, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieur:innen und Planer:innen über die neuesten Entwicklungen informiert.

Erhalten Sie aktuelle Nachrichten aus der Branche, Einblicke aus der Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.

Sie können dem Erhalt des Newsletters jederzeit über einen Abmeldelink widersprechen. 

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Die Datenschutzerklärung des Newsletter-Dienstleisters CleverReach finden Sie hier.

Abonnieren Sie jetzt kostenlos den 14-tägigen Newsletter "Bauplaner News": 

 

Ähnliche Beiträge