Kein Streit um die Zeit

Stundenzettel – aber richtig<br /><br />DIPL.-ING. PETER KALTE, RA MICHAEL WIESNER, LL. M.

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Deutsches Ingenieurblatt 11/2015
Recht
Stundenzettel – aber richtig

DIPL.-ING. PETER KALTE, RA MICHAEL WIESNER, LL. M.

Anforderungen an die Stundenaufstellung sind sehr unterschiedlich. Bei geringem Umfang genügt die Auflistung, wer die Leistung erbracht hat und wann sie erbracht wurde. Bei umfangreichen Arbeiten sind Stundenzettel detailliert zu führen. Wie genau zeigt der nachfolgende Artikel.

Es gibt zwei unterschiedliche Grundlagen für die Abrechnung nach Stunden. Entweder haben die Parteien bereits für eine im Vertrag konkret bestimmte Leistung eine Abrechnung nach Stunden vereinbart, oder es kommt nachträglich eine Leistung hinzu, für die auch eine solche Abrechnung vereinbart wird.

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