Kein eigenständiges Objekt

Die Gründung gehört zum Gebäude und kann nicht gesondert abgerechnet werden

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 11/2011
Recht

Die Gründung eines Gebäudes oder eines Ingenieurbauwerks ist bei der Honorarermittlung nach HOAI nicht als eigenständiges Objekt anzusehen, auch dann nicht, wenn sich die Gründung als schwierig herausstellt und zum Beispiel eine besondere Flachgründung, eine Tiefgründung oder eine Bodenverbesserung vorzusehen sind, für die Spezialkenntnisse gebraucht werden. Der Objektplaner wird honoriert, in dem er die Kosten der Gründung zu den anrechenbaren Kosten zählt. Zu diesem Thema gab es kürzlich zwei Anfragen bei der Gütestelle für Honorar- und Vergaberecht (GHV) in Mannheim, deren Antworten die Begründung für diese Auffassung geben.

----

2 Seiten

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 0,79 € *

Infoservice

Nach Anmeldung versorgt Sie der „Infoservice“ des Deutschen Ingenieurblatts kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichte des Deutschen Ingenieurblatts.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Infoservices verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Infoservice abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).
Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

Bauplaner

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. Erhalten Sie aktuelle Einblicke in die Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ähnliche Beiträge