Ingenieure, zeigt, was Ihr Gutes macht!

Bundesingenieurkammerversammlung

Deutsches Ingenieurblatt 12/2018
Kammer

Am 19. Oktober tagte die 63. Bundesingenieurkammerversammlung (BKV) in Warnemünde mit 57 Teilnehmenden (davon 38 Delegierte) aus 16 Länderingenieurkammern. Die Sichtbarkeit der Ingenieure in der Baukultur wurde ebenso thematisiert wie die zahlreichen berufspolitischen Aktivitäten der Bundesingenieurkammer im Bund und in Europa.

Dazu zählte beispielsweise der Wohngipfel im Bundeskanzleramt, zu dem am 21. September 2018 Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesinnenminister Horst   Seehofer geladen hatten. Auch die BIngK war zu dem Gipfeltreffen der Bundesregierung ingeladen sowie in die Vorab-Planungen eingebunden. Vertreter aus Politik, Wirtschaft und von Verbänden diskutierten dort Vorschläge zur Schaffung von mehr bezahlbarem  ohnraum. Bundesingenieurkammerpräsident Hans-Ullrich Kammeyer legte in seinem Redepart den Schwerpunkt auf die Punkte „Normungsfolgenabschätzung“ und v. a. auf das Thema „Fachkräftegewinnung“.

Zur Vorbereitung des Treffens wurde die BIngK gebeten, Vorschläge zu Themen wie Baulandaktivierung, Planungsbeschleunigung  nd Fachkräfte/Kapazitäten beizusteuern. Diese sollten über frühere Positionspapiere sowie über die von der Baukostensenkungskommission erarbeitetenVorschläge hinausgehen und zum  Setzen neuer Impulse beitragen. In diesem Zusammenhang waren auch die Länderkammern aufgerufen, ihre Aktivitäten, Projekte, Maßnahmen und Ideen einzubringen.

Vorschläge der BIngK für mehr bezahlbaren  Wohnraum sind unter anderem: 

  • die Vereinheitlichung der Landesbauordnungen, 
  • eine verstärkte Auslobung interdisziplinärer Wettbewerbe, 
  • die Stärkung digitaler Planungsmethoden unter Beibehaltung der Unabhängigkeit von Planung und Bau, 
  • die Sicherstellung mittelstandsfreundlicher Ausschreibungs- und Vergabepraxis, 
  • die Einführung praxisgerechterer Normungsziele, 
  • die Modernisierung bestehender modernisierungsfähiger Gebäudesubstanz, 
  • die Förderung von Maßnahmen, die dem Fachkräftemangel langfristig begegnen, ohne die Qualität in der Ausbildung abzusenken, 
  • die Aufstockung des Fachpersonals in der Verwaltung.

HOAI-Anhörungstermin vordem EuGH am 7. November 2018
In Bezug auf das Klageverfahren wegen der Mindest- und Höchstsätze der HOAI hatte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die mündliche Anhörung auf den 7. November 2018 terminiert. Die Rechtssache wurde derErsten Kammer unter dem Vorsitz der Richterin   osario Silva de Lapuerta zugewiesen. Berichterstatter ist der kroatische Richter Siniša Rodin, Generalanwalt Maciej Szpunar aus Polen. Mit dem Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland versucht die EU-Kommission, die aus ihrer Sicht unionsrechtswidrigen  Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu beseitigen.

Da die Anhörung nach der BKV stattfand, konnte während der Veranstaltung nur über  den geplanten Termin berichtet werden. Im Nachgang lässt sich nun ergänzen, dass die Verhandlung unter Teilnahme von BIngKVorstandsmitglied Sylvia Reyer-Rohde und BIngK- Hauptgeschäftsführer Martin Falenski in Luxemburg stattgefunden hat und ca. 1,5 Stunden dauerte. Nach den einleitenden Plädoyers der Verfahrensbeteiligten folgteeine Fragerunde des Gerichts und des Generalanwalts, wobei die Fragen ausschließlich an die Bundesregierung und die Kommission gerichtet wurden. Mit kurzen zusammenfassenden Repliken der Verfahrensbeteiligten   ndete die Verhandlung. Der Generalanwalt hat angekündigt, seine Schlussanträge am 30.01.2019 zu verlesen. Mit einem Urteil ist ca. drei Monate später zu rechnen.

Der Verlauf der Verhandlung ließ keine stichhaltigen Rückschlüsse auf das zu erwartende  Urteil zu. Generalanwalt und Richter gaben keine Hinweise darauf, welche Auffassung sie zu den maßgeblichen Rechtsfragen hatten. Insbesondere die vom Berichterstatter Rodin gestellten Fragen setzten sich sowohlkritisch mit den Angriffen auf die deutsche  Preisbindung als auch mit ihrer Rechtfertigung auseinander. Die angesprochenen Themen vertieften die ausführlichen schriftlichen Stellungnahmen, ohne dass jedoch völlig neue Aspekte vorgebracht wurden.

Parallel zum laufenden Verfahren werden aktuell von BIngK, BAK und AHO eine Vielzahl von Gesprächen mit den zuständigen Ressorts zur Zukunft der HOAI geführt. Daneben zeigt sich, dass auch Institutionen wie der Deutsche Baugerichtstag stärker auf das Thema aufmerksam werden.

BIngK-Beteiligung am Konvent der Baukultur 2018 „Wir müssen in der Baukultur sichtbarer sein“, appellierte Bundesingenieurkammerpräsident Hans-Ullrich Kammeyer an das Gremium. Aus diesem Grund beteiligte die BIngK sich auch mit 5.000 Euro an der Ausrichtung des Konvents der Baukultur, der vom 6. bis 7. November 2018 stattfand. Sie zeigte außerdem im Foyer des Veranstaltungsorts die Ausstellung „Ausgezeichnete Ingenieurbaukunst in Deutschland“, bestehend aus elf Informationstafeln zum Deutschen Brückenbaupreis 2018 sowie dem Deutschen Ingenieurbaupreis 2018 und mehreren Filmbeiträgen zu den Historischen Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland. Kammeyer unterstrich zum wiederholten Mal die hohe Qualität der  eistungen, die Ingenieure erbringen. Dies haben erneut die Einreichungen zum Deutschen Ingenieurbaupreis 2018 belegt. Allerdings wünsche man sich für die kommende Ausschreibung eine noch regere Beteiligung.  Ingenieure, zeigt, was Ihr Gutes macht und stellt Euch auch den Preisverleihungen“, sagte K mmeyer und verwies auf den Deutschen Ingenieurbaupreis  2018 (DIngBP 2018), der am 20. Februar 2018 zum zweiten Mal ausgelobt wurde. Im Juni wählte die Jury unter Vorsitz der Hamburger Universitätsprofessorin Dr.- Ing. Annette Bögle den ThyssenKrupp Testturm in Rottweil als Siegerprojekt aus. Die Planungstammt von Prof. Dr. Dr. E.h. Dr. h.c. Werner Sobek  vom Ingenieurbüro Werner Sobek Stuttgart AG. Bauherr ist die ThyssenKrupp Business Service AG aus Essen. Des weiteren vergab die Jury darüber hinaus zwei Auszeichnungen und vier Anerkennungen. Die Preisverleihung fand am 27. November 2018 in der Staatsgalerie in Stuttgart statt.

Anforderungen an Bauingenieure: Musteringenieurgesetz
 Die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder (WiMiKo) ist trotz zahlreicher Gespräche und Appelle seitens der Bundesingenieurkammer sowie weiterer Berufsverbände mit ihren Beschlüssen zur Qualität der (allgemeinen) Ingenieurausbildung hinter den Erwartungen zurückgeblieben. „Wir hätten uns bei der Ausbildung der Ingenieure mehr Qualität gewünscht“, äußerte der Bundeskammerpräsident. Nur „überwiegend MINT-Anteile“ ist zu wenig. Die Konferenz der Bauminister (Argebau) prüft derzeit, ob es einen einvernehmlichenAnsatz aller Bundesländer für die Festlegung  von besonderen Anforderungen für die Ausbildung speziell von Bauingenieuren geben könnte – entweder für alle Bauingenieure oder nur für diejenigen Bauingenieure, die sicherheitsrelevante Tätigkeiten erbringen (z. B. die bauvorlageberechtigten Ingenieure, Tragwerks- oder Brandschutzplaner).

Ein Schritt in die richtige Richtung ist aus Sicht der Bundesingenieurkammer die Verständigung der Mitglieder des Akkreditierungsverbunds für Studiengänge des Bauwesens (ASBau) e.V. auf gemeinsame Standards für Studiengänge des Bauingenieurwesens an deutschen Hochschulen. Ziel des ASBau-Referenzrahmens  ist es, die Akkreditierungsagenturen bzw. die Peers, die für die Begutachtung und damit die Qualitätssicherung von Studiengängenzuständig sind, bei ihrer Bewertung

von Studiengängen im Bauwesen zu unterstützen. Im Vorfeld einer Akkreditierung soll er zudem den Hochschulen als Leitfaden bei der Entwicklung von Studiengängen im Bauingenieurwesen dienen. Aus Sicht der BIngK war es somit besonders wichtig, ein qualitativ  ohes Niveau festzulegen, das sich auch deutlich über den Vorgaben der WiMiKo bei der Überarbeitung des Musteringenieurgesetzes  bewegen sollte.

Kostenloser Online-Dienst für lückenlose Bauproduktnormen
 Seit dem 1. Juli 2018 steht ein neuer Online- Dienst zur Verfügung, der Planern eine Hilfestellung für die Anwendung von 84 nicht vollständig harmonisierten Bauproduktnormen bieten soll und zusätzliche Informationen zu deutschen Bauwerksanforderungen enthält. Mit dem vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat finanzierten Tool sollen insbesondere Ausschreibungen der öffentlichen Hand speziell unter Berücksichtigung von lückenhaft harmonisierten Bauproduktnormen  echtssicherer gemacht werden. In dem vom DIN in Auftrag gegebenen Tool sind für die Ausschreibung von Bauleistungen für die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) als lückenhaft identifizierten Bauproduktnormen Anwenderhinweise eingefügt. Diese enthalten eine Verlinkung zu den bauaufsichtlich geforderten Anforderungen an Bauwerke. Das Tool soll über eine Schnittstelle auch anderen Ausschreibungssystemen zur Verfügung stehen. Eine Verknüpfung des Tools mit dem Standardleistungsbu h (StLB)  soll nach Mitteilung des BMI aber erst im kommenden Jahr erfolgen, nachdem erste Erfahrungen mit den Hinweistexten gesammelt wurden.

Gesetzesantrag zur missbräuchlichen Abmahnpraxis
Die BIngK unterstützt einen Gesetzesantrag des Freistaats Bayern, den dieser dem Bundesrat vorgelegt hat. Das Ziel ist, für den Bereich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einer etwaigen missbräuchlichen und rechtswidrigen Abmahnpraxis vorzubeugen. Dazu soll das Datenschutzrecht ausdrücklich und generell aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) herausgenommen werden. Ferner soll das Verbandsklagerecht auf solche Verbände beschränkt werden, die die Vorgaben der DSGVO erfüllen. Der Antrag wurde im Bundesrat beraten und die Vorlage anschließend dem Rechtsausschuss sowie dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten und dem Wirtschaftsausschuss zugeleitet. Die BIngK hat dazu die zuständigen Ausschüsse angeschrieben und im Interesse der mittelständischen Ingenieurbüros um Unterstützung dieses Antrags geworben. Ferner hat die BIngK die Länderkammern gebeten, bei ihren Landesregierungen und ggf. weiteren geeigneten Einflussträgern für eine Unterstützung des Antrags zu werben.

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
Die Kammern und Verbände der planenden  erufe haben eine gemeinsame Stellungnahme zu dem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs abgegeben. Der Entwurf verfolgt das Ziel, den Missbrauch des Abmahnrechts zu verhindern sowie zur Verbesserung der Transparenz bei urheberrechtlichen  Abmahnungen beizutragen. Zur Verhinderung on missbräuchlichen Abmahnungen  ollen zum einen die Anforderungen an dieKlagebefugten erhöht, die finanziellen Anreize  für Abmahnungen verringert sowie der fliegende Gerichtsstand im Wettbewerbsrecht abgeschafft werden. Ferner soll die Klagebefugnis nur noch Verbänden zustehen, die in die vom Bundesamt für Justiz zu führende Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände eingetragen  sind.

BIngK und BAK sowie die Planerverbände haben in ihrer Stellungnahme den Gesetzentwurf im Grundsatz ausdrücklich begrüßt, weil er  in besonderem Maß mittelstandsfreundlich ist und das überhandnehmende Abmahnwesen eindämmen soll. Ferner wird angeregt, diese Restriktionen auch auf die Abmahnung datenschutzrechtlicher Verstöße nach DSGVO zu erstrecken, da diesbezüglich derzeit noch Rechtsunsicherheit besteht.

Länderübergreifendes Schulungsmodul für die Bundesbauverwaltung
Ein von den Ingenieur- und den Architektenkammern der Länder gebildetes Konsortium hat sich an der Ausschreibung des „länderübergreifenden  Schulungsmoduls für die Bundesbauverwaltung“ des Amts für Bundesbau (ABB) in Mainz beteiligt. Inhaltlich ging es um  die „Konzeption und Durchführung von Inhouse- Schulungen im Bereich des Building Information Modeling (BIM) für Mitarbeiter, die bei der Planung und Ausführung von Bauvorhaben des Bundes tätig sind“. In einem ersten Schritt umfasst dieses Vorhaben die Schulung von rund 200 Mitarbeitern; Folgebeauftragungen  sind vorgesehen.

Das Konsortium aus den Kammern wurde initiiert, um damit ein starkes berufspolitisches Signal zu senden. Die Kammern der (Bau-)Planer in Deutschland sind sich ihrer  Rolle als Körperschaften bewusst und kommen ihrer gesetzlichen Stellung im Hinblick auf die Fort- und Weiterbildung auch gegenüber der öffentlichen Hand nach. Außerdem  können sie durch ihre Fachkompetenz den öffentlichen Bauherrn über die Erfordernisse und besonderen Belange der kleinteiligen deutschen Planungsstrukturen aufklären und dabei die Mehrwerte dieser Strukturen im Hinblick auf die Qualität und die Unabhängigkeit  vermitteln. Um den Gleichschritt der Planer zu gewährleisten, kommen die Referenten sowohl aus dem Bauingenieurwesen als auch aus dem Bereich der Architektur.

Sachverständiger für Geotechnik nach EASV
Bisher führen einige Kammern Sachverständige für Geotechnik in einer sogenannten „Serviceliste“ oder in einem „Verzeichnis“. Diese beruhen in der Regel auf den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik (DGGT). Allerdings sind derzeit unterschiedliche Formen der Nachweisführung möglich (z.B. Selbsterklärung oder Prüfung durch Fachgremium). In Schleswig-Holstein zeichnet sich darüber hinaus sogar eine gesetzliche (bauordnungsrechtliche) Regelung für Sachverständige für Geotechnik mit einer Listenführung durch die Kammer ab.

Der Präsident der Hamburgischen Ingenieurkammer- Bau, Herr Dipl.-Ing. Peter Bahnsen, stellte den Teilnehmenden das von einer Arbeitsgruppe erarbeitete Anforderungsprofil für Sachverständige für Geotechnik vor, das von den Länderkammern für die  ührung einer Liste bzw. eines Verzeichnisses bundesweit mit einheitlichen Anforderungen umgesetzt werden kann. Nach einem inhaltlichen Austausch wurde das Anforderungsprofil für Sachverständige für Geotechnik nach EASV von der 63. BKV einstimmig  beschlossen. Dieses soll auf Basis der jeweiligen Rechtsgrundlagen der Länderkammern für die Führung einer Liste bzw. eines Verzeichnisses von Sachverständigen für Geotechnik nach EASV bundeseinheitlich umgesetzt werden.

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