Grundsätzliches zur Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“

Urteil des VG Münster vom 21.01.2015<br /><br />Diana Budde

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Deutsches Ingenieurblatt 04/2015
Recht
Urteil des VG Münster vom 21.01.2015

Diana Budde

Die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen hat vor dem Verwaltungsgericht Münster ein erstinstanzliches Urteil erstritten, welches aktuelle Fragen um die beruflichen Qualifikationen eines Ingenieurs betrifft. Das Gericht hat sich sehr detailliert mit der Bedeutung des grundständigen Ingenieurstudienganges (Bachelor) als berufsbefähigenden Abschluss sowie mit der Bedeutung von Weiterbildungsstudiengängen (z.B. Master) auseinandergesetzt.

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