Geschuldete Qualitäten am Bau

Wie schnell entwickelt sich die geltende Regel der Technik?<br /><br />Prof. Dr. Jur. Hans Rudolf Sangenstedt

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 05/2014
Recht
Wie schnell entwickelt sich die geltende Regel der Technik?

Prof. Dr. Jur. Hans Rudolf Sangenstedt

Eine Planung ist dann vertragsgerecht, wenn sie die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Entsprechen Bauwerke den üblichen Qualitäts- und Komfortstandards, darf der Bauherr auch verlangen, dass die nicht näher beschriebenen Details einer dem Objekt angemessenen Qualität entsprechen.

Jeder Planer und jeder Unternehmer ist verpflichtet, eine Planung und eine Ausführung so zu produzieren, dass die zugesicherten Eigenschaften nach Vertrag vorliegen und das Produkt der Planung nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichem oder dem nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern nach § 633 Abs. 1 BGB.

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 1,19 € *

Infoservice

Nach Anmeldung versorgt Sie der „Infoservice“ des Deutschen Ingenieurblatts kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichte des Deutschen Ingenieurblatts.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Infoservices verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Infoservice abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).
Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

Bauplaner

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. Erhalten Sie aktuelle Einblicke in die Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ähnliche Beiträge