Auch die Zuschläge sind verbindlich

Bei Umbau und Modernisierung sollten die Ingenieure ihre berechtigten Honoraransprüche nicht aufgeben

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 6/2008
Recht

Der HOAI-Mindestzuschlag von 20 Prozent bei Umbauten und Modernisierungen für Objektplaner und für Tragwerksplaner sind Honorarzuschläge, die zwingenden Preischarakter haben. Dass die Gerichte den Auftraggebern diesen Sachverhalt immer wieder ins Stammbuch zu schreiben haben, spricht nicht gerade für sie – die Auftraggeber. Warum die Ingenieure und Planer diesen Anspruch in der täglichen Praxis nicht aufgeben sollten, belegt ein Urteil des Kammergerichts Berlin, das im folgenden Beitrag ebenso erläutert wird wie die juristischen Konsequenzen dieses honorarrechtlichen Grundsatzes, der immer und immer wieder missachtet wird.

----

2 Seiten

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 0,79 € *

Infoservice

Nach Anmeldung versorgt Sie der „Infoservice“ des Deutschen Ingenieurblatts kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichte des Deutschen Ingenieurblatts.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Infoservices verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Infoservice abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).
Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

Bauplaner

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. Erhalten Sie aktuelle Einblicke in die Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ähnliche Beiträge